Neue Aktivrente: Was Ruheständler über den steuerfreien Hinzuverdienst wissen sollten
Die Aktivrente ist da: Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, können seit dem 01.01.2026 zusätzlich zur Rente bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Folgendes sollten Ruheständler jetzt wissen:
| Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
| zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 04/2026)