Rentenanpassung zum 01.07.2023: Kräftiger Anstieg hat auch steuerliche Folgen
Zum 01.07.2023 steigt die Rente in Westdeutschland um 4,39 % und in den neuen Bundesländern um 5,86 %. Damit gilt in West und Ost erstmals ein gleich hoher Rentenwert - ein Jahr früher als ursprünglich gesetzlich vorgesehen.
Hinweis: Die Rentenanpassung bleibt aktuell zwar hinter der Inflation zurück, aber das ist nur eine Momentaufnahme, da die Renten den Löhnen folgen. Betrachtet man die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts im Jahresdurchschnitt in den letzten zehn Jahren, so beträgt der Anstieg im Westen insgesamt 26 %, im Osten sogar 40 %. Im gleichen Zeitraum sind die Preise um "nur" 20 % gestiegen. Bei einer Rente von 1.000 EUR lag die Rentenanpassung somit brutto um 63 EUR im Westen und um 198 EUR im Osten über der Inflation in diesem Zeitraum. Aktuell abgeschlossene Tarifverträge sehen durchaus beachtliche Lohnerhöhungen vor, diese werden sich dann in der Rentenanpassung zum 01.07.2024 niederschlagen.
Steuerlich zu beachten ist, dass reguläre Rentenerhöhungen - anders als die anfängliche Rente - in voller Höhe steuerpflichtig sind. Je nach Jahr des Renteneintritts ergibt sich auch für die anfängliche Rente ein immer umfassenderer Steuerzugriff, d.h. je später der Rentenbeginn erfolgt, desto größer ist der steuerpflichtige Teil der Rente: Während bei einem Renteneintritt vor 2005 noch ein steuerfreier Rentenanteil von 50 % galt und der auf dieser Basis ermittelte steuerfreie Betrag der Jahresbruttorente in den Folgejahren unverändert steuerfrei belassen werden konnte, können Ruheständler mit Renteneintritt im Jahr 2023 nur noch einen steuerfreien Anteil von 17 % beanspruchen und in die Folgejahre mitnehmen. Wer im Jahr 2040 in Rente geht, muss seine Rente schließlich sogar zu 100 % versteuern. Steuerlich entlastend wirkt es sich aber auch für Rentner aus, dass der steuerfreie Grundfreibetrag jährlich angehoben wird (2023: Anhebung von 10.347 EUR auf 10.908 EUR).
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zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 06/2023)