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Wertgrenze erhöht: Umsatzsteuervergünstigungen für Angehörige der US-Streitkräfte

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 05.05.2022 ein Schreiben zu den Umsatzsteuervergünstigungen der amerikanischen Streitkräfte veröffentlicht.

Die amerikanischen Streitkräfte wenden ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren unter Verwendung von Kreditkarten an. Ziel ist es, der Truppe und dem zivilen Gefolge die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung zu erleichtern. Dafür werden sogenannte GPC-VISA-Kreditkarten (Government Purchase Cards) oder GPC-Mastercard-Kreditkarten verwendet. Ein schriftlicher Beschaffungsauftrag ist dann nicht erforderlich.

Die Wertgrenze für die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung im vereinfachten amerikanischen Beschaffungsverfahren bei Nutzung dieser Karten wird von 2.500 EUR auf 7.500 EUR erhöht. Die neue Wertgrenze gilt seit dem 01.05.2022. Das zugehörige aktuelle BMF-Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 08/2022)

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