Gestiegene Energiepreise: Zwei Entlastungspakete sollen den Kostendruck abfedern
Um die finanziellen Auswirkungen der rasant gestiegenen Energiekosten für die Bevölkerung abzumildern, hat die Bundesregierung zwei Entlastungspakete geschnürt. Mit dem ersten Entlastungspaket verständigte sich der Koalitionsausschuss im Februar 2022 auf eine Reihe umfangreicher Schritte. Dazu zählen insbesondere folgende Maßnahmen:
Auf das zweite Entlastungspaket verständigte sich der Koalitionsausschuss im März 2022. Hierin sind folgende Maßnahmen enthalten:
Weitere steuerliche Entlastungen wurden mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt, darunter eine erweiterte Verlustverrechnung, eine Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr, eine Verlängerung der Homeoffice-Pauschale, steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld, eine Steuerfreiheit zum Corona-Pflegebonus bis zu 4.500 EUR und eine Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen der Jahre 2020, 2021 und 2022.
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(aus: Ausgabe 08/2022)