Liebe Mandanten, hier finden Sie die nützlichen Werkzeuge:
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Steuerberater dürfen für eine erbrachte Leistung die Mindestgebühr nicht
unterschreiten und im Regelfall auch nicht kostenlos tätig werden,
andernfalls droht ein berufsrechtliches Verfahren. Diese Vorschrift
dient der Sicherung der Qualität der Leistungserbringung.
Innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens (farblich markiert) kann der
Steuerberater nach ständiger Rechtsprechung im Regelfall ohne nähere
Begründung eine durchschnittliche – die sogenannte Mittelgebühr
– verlangen. Bei überdurchschnittlichem Umfang, Schwierigkeit,
Bedeutung der Tätigkeit oder bei erhöhtem Haftungsrisiko können die
Gebühren oberhalb der Mittelgebühr festgesetzt werden.
Gegenstandswerte sind bei Beratung, Einspruch und
steuerlichen Anträgen in der Regel der Wert des Interesses; bei
Buchhaltung der Jahresumsatz oder die höhere Aufwandssumme; beim
Jahresabschluss der Durchschnitt aus Jahresumsatz bzw. Aufwandssumme und
berichtigter Bilanzsumme. Die Gegenstandswerte bei Steuererklärungen
richten sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte zuzüglich für
dazugehörige Überschussermittlungen die Summe der Einnahmen oder
Ausgaben (der jeweils höhere Betrag). Für die Gewerbesteuererklärung ist
der Gewerbeertrag, für die Umsatzsteuer 1/10 der Umsätze für den
Gegenstandswert maßgebend.
Zeitgebühren (§13 StBVV) werden neben den
vorgeschriebenen Gebührentatbeständen
(§13(1) StBVV) dann berechnet, wenn ungenügende Anhaltspunkte für die
Schätzung eines Gegenstandswertes vorliegen (§13 StBVV(2))
Wichtig bei der Gebührenfindung ist die Abgrenzung zwischen – nicht in der Hauptgebühr abgegoltenen – Vor- und Zusatzarbeiten und der Hauptleistung.
Zu Vorarbeiten gehören beispielsweise:
Zu Zusatzleistungen, welche mit Zeitgebühren abzugelten sind, gehören beispielsweise:
Folgende Hauptleistungen sind im Regelfall nicht mit der Mittelgebühr
abgegolten und werden entweder mit einer höheren Rahmengebühr
berechnet oder es wird eine gesonderte Honorarvereinbarung
geschlossen:
Ein passgenaues Angebot kann nur durch vorherige Angaben, in welchem der
Auftragsumfang detailliert definiert ist, erstellt werden. Hierzu
können Sie mich gern ansprechen.
Durch eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene arbeitsteilige Organisation von Buchführung und Lohn können Sie Honorar sparen. Auch bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung können Sie unter zu Hilfenahme unserer Einkommensteuer-Checkliste den Gebührenrahmen wesentlich beeinflussen. Lassen Sie sich von uns dazu beraten.
Steuerberaterin Ines Witt-Rachuba
Hertener Str. 21, 45657 Recklinghausen
Phone: +49 23 61 / 58 0 38 - 0
Fax: +49 23 61 / 58 0 38 - 22
Email: info (at) stb-witt-rachuba.de
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