Aktuelle Mandanteninformationen für jedermann

Steuertermine Januar 2023

10.01.Umsatzsteuer
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*

Zahlungsschonfrist: bis zum 13.01.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Dezember 2022]

Information für: -
zum Thema: -

(aus: Ausgabe 12/2022)

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